Welche Bauordnung gilt?

Die technische Ausführung von Treppen ist in Österreich in der OIB Richtlinie 4 (Bauordnung) & der ÖNORM B5371 geregelt. Diese erfüllen auch die Vorgaben in Deutschland.

Wir haben die wichtigsten Eckdaten der Bauordnung auf dieser Seite zusammengefasst. Mache dir in der Planung Gedanken über die zukünftige Ausführung, damit können bauliche Voraussetzungen geschaffen werden (zB: tragende Wände, Befestigungen, etc.).

Türen, Fenster und Verteilerkästen sollten keinesfalls ohne Planung im Treppenbereich platziert werden. Oftmals kommt es dann zum bösen Erwachen und man hätte sich bei einer ordentlichen Planung hohe Kosten und viel Ärger erspart.

Treppendefinition

Diese Themenseite bezieht sich auf die Ausführung von Wohnungstreppen. Als Basis dient die OIB Richtlinie & ÖNORM B5371

  • Haupttreppe
    Mehrfamilienhäuser mit mind. vier Wohneinheiten und mehr, Wohnhäuser, öffentl. Gebäude
  • Wohnungstreppe
    Ein- & Mehrfamilienhäuser (max. 3 Wohneinheiten), Reihenhäuser, Treppen innerhalb eines Wohnbereiches
  • Nebentreppe
    Ausschließlich zu Räumen die nicht täglich benutzt werden, Benutzung 2-3 mal pro Jahr

Die wichtigsten Eckdaten

  • Speziell für Rohbautreppen: Die Belagsstärke ist zu berücksichtigen. Man muss festlegen, welche Stärke der Stufenbelag hat.
  • Steigungshöhe von 17,5 – 18,5 cm, max. 20 cm
  • Auftrittsbreite von 26 – 27 cm, mind. 24 cm
  • Treppenformel: 2 x Höhe der Steigung + Auftrittsbreite der Stufe = 62 +/- 3 cm
  • nutzbare Treppenlaufbreite mind. 90 cm, je breiter desto besser
  • Die lichte Durchgangshöhe (Kopfhöhe) muss mind. 210 cm betragen
  • Geländerhöhe von mind. 90 cm erforderlich
  • Geländerfüllungen sind nur vollflächig oder mit senkrechten Stäben auszuführen
  • Der Abstand zwischen einzelnen Stufen (bei offenen Treppen) darf 12 cm nicht überschreiten, wenn ja, sind Kinderschutzleisten erforderlich

Sicherheit & Vertrauen

Hinsichtlich der leichten Begehbarkeit sollte der Bauherr bestimmte Richtlinien und Gesetzmäßigkeiten schon bei der Planung bedenken. Dazu zählen die Auftrittsbreite, diese sollte im Bereich von 26 und 28 cm liegen, und die Steigungshöhe, welche idealerweise von 17 bis 18 cm beträgt.

Damit die Treppe nicht nur schön, sondern auch sicher ist wird dazu ein entsprechendes Geländer benötigt. Das Geländer ist mit einer Höhe von mind. 90 cm auszuführen. Dieses darf Öffnungen nicht größer als 12 cm haben und darf nicht bekletterbar sein. Das heißt, dass ein Geländer mit Querstäben bzw. -seilen NICHT der Bauordnung entspricht. Ein Geländer mit Glasfüllung darf nur mit Sicherheitsgläsern hergestellt werden. Befindet sich die Treppe zwischen zwei Wänden so ist einseitig ein Handlauf in einer Höhe von 85 bis 110 cm anzubringen.

Die ideale Durchgangsbreite

Hinsichtlich der Durchgangsbreite bei Wohnungstreppen ist ein Maß von mind. 90 cm vorgeschrieben und empfehlenswert. Achtung, dies ist das Maß zwischen dem/-n Geländer(n) bzw. Wand. Weiters machen Sie sich auch Gedanken, welche Gegenstände Sie über diese Treppe transportieren möchten, je größer die Durchgangsbreite umso leichter fällt Ihnen der Transport. Auch ein Krankentransport kann aufgrund einer zu geringen Treppenbreite zu einer Herausforderung werden.

Barrierefreie Treppe

In diesem Bereich gibt es zahlreiche Punkte einzuhalten. Diese umfassen zum Beispiel: eine entsprechende Durchgangsbreite der Treppe, diverse Anhaltemöglichkeiten in unterschiedlichen Höhen sowie auch die Treppenausführung selbst.

Gerade Rohbautreppe mit Plattengeländer